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Frequently Asked Questions

Wie ist das Doktoratsprogramm organisiert und wie kann ich mich als StudentIn bewerben/teilnehmen?

Das Doktoratsprogramm hat derzeit 12 habilitierte Mitglieder. Der gewählte Sprecher ist Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Benedek.  Prinzipiell können alle DoktorandInnen aller Fakultäten Mitglieder des Doktoratsprogrammes werden. Wichtig ist nur, dass in der Dissertation menschenrechtliche Fragestellungen thematisiert werden.

a) Was habe ich als TeilnehmerIn zu tun?

Nach der erfolgreichen Bewerbung ist die Teilnahme am fächerübergreifenden DoktorandInnenseminar Menschenrechte und Demokratie im Laufe von 2 Semestern verpflichtend. In diesem Seminar wird den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, ihre Dissertationen bzw. jene Teilbereiche zu präsentieren, die menschenrechtliche Fragen aufwerfen.

Darüber hinaus ist die Begleitung bzw. aktive Teilnahme an einschlägigen wissenschaftlichen Veranstaltungen erwünscht.

b) Was kann ich mir erwarten?

  • Fachlichen interdiziplinären Input auf höchstem Niveau
  • Vernetzung und Austausch mit DissertatInnen aus unterschiedlichen Fächern, die an ähnlichen oder vergleichbaren Fragestellungen arbeiten. Dadurch ergeben sich auch Möglichkeiten zur Bildung von (auch informellen) Gruppen, etwa zur Lektüre und Diskussion von Fachliteratur etc.
  • Durch die Diskussion und Reflexion der eigenen Ansätze steht den DissertantInnen ebenso die Chance zur Verbesserung der Qualität der eigenen Forschung offen wie zur Hilfestellung und Orientierung bei konkreten Schwierigkeiten.

c) Wie kann ich mich für das Doktoratsprogramm MDDG bewerben?
 
Notwendige Unterlagen:

  • Lebenslauf,
  • 2- bis 3-seitige Outline des Dissertationsprojekts,
  • Empfehlungsschreiben des Hauptbetreuers/der Hauptbetreuerin sowie eine Empfehlung aus dem Kreis der am DP beteiligten Habilitierten.


Welche Förderungen gibt es im Doktoratsprogramm?

Es ist zu erwarten, dass eine Mitgliedschaft im Doktoratsprogramm das Erlangen von Stipendien, Zuschüssen und Projektbewilligungen erleichtert, weil es die interdisziplinäre Expertise der DissertantInnen schärft und die Kompetenzen im Bereich Menschenrechte,  Demokratie, Diversität und Gender wesentlich erweitert.

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