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Ausbildungsschwerpunkt Menschenrechte

Für Studierende der Rechtswissenschaften

Ausbildungsziel:
Im Ausbildungsschwerpunkt Menschenrechte soll es den Studierenden ermöglicht werden, sich vertieft mit den Menschenrechten auseinander zu setzen und besondere Kenntnisse in diesem Bereich zu erwerben. Studierende erhalten einen profunden Einblick in Theorie und Praxis nationaler und internationaler Menschenrechtssysteme und erlangen vertieftes Wissen sowie Fähigkeiten in den verschiedenen Bereichen des Menschenrechtsschutzes.

Ausbildungsplan:
Um den Ausbildungsschwerpunkt Menschenrechte positiv absolvieren zu können ist jedenfalls die Lehrveranstaltung „Internationale Dimensionen: Grundzüge des Völkerrechts, des Europarechts und des Internationalen Privatrechts“ als Pflichtfach zu absolvieren. Darüber hinaus sind weitere 20 ECTS nachzuweisen, die wahlweise aus dem entsprechenden Lehrveranstaltungskatalog zu erbringen sind.

!WICHTIG! - Alle weiteren Informationen zur Anmeldung finden Sie hier !WICHTIG!

Zertifikat:
Über die erfolgreiche Absolvierung des Ausbildungsschwerpunkts wird Studierenden in der Studienplanversion 18W von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz ein Zertifikat ausgestellt. Ein entsprechender Antrag ist im Referat für Studium und Lehre abzugeben, welcher von Gerd Oberleitner als Sprecher des Ausbildungsschwerpunkts unterschrieben werden muss. 

"Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein."
(Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Kontakt

Univ.-Ass. Mag.a Agnes Romanin Telefon:+43 (0)316 380 - 1541

Termine nach Vereinbarung.

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