Kinderrechte sind auf internationaler Ebene in der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 und vor allem der Kinderrechtskonvention von 1989 stark verankert. Für einen effektiven Schutz der Rechte von Kindern bedarf es jedoch eines entsprechenden Bewusstseins auch bei den RechtsträgerInnen, den Kindern selbst. Dieses Bewusstsein kann vor allem durch Menschenrechtsbildung, ein Schwerpunktbereich des UNI-ETC, erzeugt werden. Menschenrechtsbildung bedeutet Lernen ÜBER, DURCH und FÜR Menschenrechte - und in diesem Sinne versuchte der Workshop den jungen TeilnehmerInnen die Kinderrechte näherzubringen.
Durch den Beitrag von Lisa Heschl und Pia Niederdorfer war die rechtswissenschaftliche Fakultät erstmals im Programm der Kinderuni vertreten.