Der EuGH hat am 26. April 2022 in einer richtungsweisenden Entscheidung die unzureichend begründete Verlängerung der Grenzkontrollen an der österreichisch-slowenischen Grenze als EU-rechtswidrig erklärt. Wie kommt so ein Fall überhaupt vor den EuGH? Was bedeutet das Urteil für die zukünftige Ausrichtung des österreichischen Grenzkontrollwesens? Welche Grenzen setzt der EuGH für das Abweichen von etablierten Grundsätzen wie der Personenfreizügigkeit im Schengen-Raum und welche Möglichkeit haben europäische Bürger:innen ihre Rechte einzuklagen?
Dr. Stefan Salomon, Assistenz-Professor für Europarecht am European Studies Department an der Universiteit van Amsterdam und ehemaliger Senior Lecturer am Institut für Völkerrecht der Uni Graz, war federführend an dem Vorabentscheidungsverfahren beteiligt. Dabei arbeitete er gemeinsam mit Studierenden die Argumentationsstrategien und Rechtsprobleme zu dem Fall aus und zeigt, wie das Potential der Studierenden bei strategischer Prozessführung genutzt werden kann.
Wann? Mittwoch, 8.6.2022, 18.00-19.00 Uhr,
Wo? UNI-POP-UP-STORE, Herrengasse 16, 8010 Graz
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte lisa.heschl(at)uni-graz.at