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Ringlehrveranstaltung: Einführung in die Menschenrechte

Menschenrechte sind in aller Munde. Doch was sind Menschenrechte eigentlich? Die Vorlesung vermittelt den TeilnehmerInnen eine Einführung in das System des Menschenrechtsschutzes im allgemeinen sowie eine Vertiefung anhand ausgewählter menschenrechtlicher Problembereiche.

Besonders geschätzt wird die Verbindung von Theorie und Praxis, durch den Einbezug von PraktikerInnen in allen Einheiten. Die Vortragenden aus Praxis und Wissenschaft versuchen den TeilnehmerInnen ein ganzheitliches Bild über Menschenrechte zu geben. Die  Ringvorlesung erfreut sich hoher Beliebtheit nicht nur bei StudentInnen aller Fakultäten der Karl-Franzens Universität Graz, sondern sogar bei Nicht-Studierenden.

Anmeldung: Über Uni Graz Online oder per Mail (siehe Kontaktbox rechts). Das aktuelle LV-Programm finden Sie ebenfalls auf UNIGRAZonline.

Handbuch "MENSCHENRECHTE VERSTEHEN" - Download

 

Richtlinien zur Abfassung schriftlicher Arbeiten

  • Die Arbeiten haben ein Inhaltsverzeichnis und ein Literaturverzeichnis zu enthalten. Das Literaturverzeichnis sollte alphabetisch geordnet sein und auch Internetliteratur ist detailliert anzuführen.
  • Alle Arbeiten müssen anfangs eine klare Fragestellung formulieren und am Ende Schlussfolgerungen aufweisen, eine bloße Zusammenfassung des behandelten Themas reicht als Schlussfolgerung nicht aus.
  • Die Ausführungen sind mit Fußnoten in einheitlicher Zitierweise zu belegen.

Zitierregeln

Informationen über Zitierregeln für wissenschaftliches Arbeiten: Zitiervorschläge für völkerrechtliche Arbeiten von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Benedek oder unter www.chicagomanualofstyle.org/tools_citationguide.html

Wegen der Häufung von Plagiatsvorwürfen an Universitäten im allgemeinen sowie aus aktuellem Anlass im besonderen soll für die Verfassung von schriftlichen/wissenschaftlichen Arbeiten folgendes für die StudentInnen in Einnerung gerufen werden: Der Text muss selbständig formuliert werden. Die Verwendung ungekennzeichneter Quellen jeglicher Art (Texte anderer Autoren, juristische Entscheidungen, Lehrbücher, DVDs, Videos, Internet-Literatur etc...) oder das Kopieren aus dem Internet stellen Plagiate dar und haben die Bewertung mit "nicht genügend" ohne Wiederholungsmöglichkeit zur Folge.Insbesondere gelten sinngemäß die in der Satzung der Universität Graz angeführten Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung von Fehlverhalten in der Wissenschaft.

Kontakt

Stud.Ass. Stephanie Grasser

Elisabethstraße 50b, 8010 Graz, Termine nach Vereinbarung

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