Das Stmk. Behinderten[sic!]gesetz schreibt in seinem §53 vor, dass zur Überwachung der Umsetzung der Vorschriften des Gesetzes ein Monitoringausschuss zu bilden ist. In diesen Ausschuss sind neben den von Stellvertretungsorganisationen zu nominierenden Mitgliedern auch Vertreter*innen der wissenschaftlichen Lehre zu entsenden, wofür die Steirische Hochschulkonferenz verantwortlich ist, und wobei besonderes Augenmerk auf menschenrechtliche Expertise bzw. Lehrtätigkeit zu legen ist. Diesen Anforderungen wurde die Hochschulkonferenz mit der Nominierung der stellvertretenden Leiterin des UNI-ETC, Lisa Heschl, gerecht. Sie wird in den kommenden Jahren im Monitoringausschuss mitarbeiten, der eine beratende Rolle innehat: Die Empfehlungen und Stellungnahmen des Ausschusses gehen an die steiermärkische Landesregierung, um sie in der Einhaltung der im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen niedergelegten speziellen menschenrechtlichen Anforderungen zu unterstützen, die sich auch im steiermärkischen Landesgesetz widerspiegeln.
Lisa Heschl im Monitoringausschuss für Menschen mit Behinderungen Steiermark
Dienstag, 10.10.2017